CTN Social Media & Recht bei Sympra (29.03.12)

Das Web wird von manchen Akteuren als eine Art rechtsfreier Raum betrachtet, in dem alles möglich und erlaubt scheint. Die Betreiber großer Plattformen haben ihren Sitz irgendwo auf der Welt und scheren sich offenbar wenig um deutsches oder europäisches Recht. Anwender – ob privat oder geschäftlich – sind sich oft nicht der rechtlichen Tragweite bewusst, wenn sie verlinken, „liken“ oder Inhalte teilen. Doch Rechtssicherheit ist wichtig, damit Geschäftsmodelle im sozialen Web abgebildet, Kooperationen funktionieren und Plattformen bedenkenlos genutzt werden können. Am 29. März 2012 beschäftigt sich CTN mit dem Thema „Recht 2.0“

Impulsvortrag: „Recht im Social Web – eine Einführung“

Dr. Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt in der Kanzlei Diem & Partner in Stuttgart und Betreiber des Blogs Web 2.0, Social Media & Recht, behandelte in seinem Impulsvortrag u. a. Fallstricke im Social Web, was in Sachen Datenschutz und Urheberrecht zu beachten ist und wer für nutzergenerierte Inhalte haftet. Im zweiten Teil geht er auf Social Media Guidelines ein: Sie sind die Leitplanken für Mitarbeiter eines Unternehmen im Umgang mit dem Web 2.0 – zur Sicherheit des Mitarbeiters und zur Sicherheit des Unternehmens. 


Praxisbeispiel: „ Social Computing Guidelines - Nutzen für Unternehmen und Mitarbeiter“ 

Petra Bäuerle ist Digital Leader und Web Managing Editor bei IBM Deutschland und ging in ihrem Vortrag auf den Nutzen von Social Computing Guidelines ein. Dabei stellte sie die digitale Strategie der IBM vor und zeigte an einigen Beispielen deren Umsetzung. Wenn ein Unternehmen aktiv in sozialen Netzwerken agieren möchte, sollte es sich selbst und damit seine Mitarbeiter durch Social Computing Guidelines vorbereiten, um typische Fehler zu vermeiden. Die Social Computing Guidelines der IBM zeigt sie beispielhaft als eine mögliche Lösung. 

Präsentation: Social Computing Guidelines – Nutzen für Unternehmen und Mitarbeiter